Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner : Ermittlungsverfahren bei Sta Stuttgart
Das Ermittlungsverfahren der Sta Stuttgart zieht sich aber lange hin. Schon im April bekam ich die ersten Mails von der Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner, jetzt schlugen wieder Mails mit dem gleichen Absender und Mail-Inhalt bei mir auf. Unnötig zu sagen, dass die ganze Aktion ein groß angelegter Schwindel ist, mit dem weder die besagte Rechtsanwaltskanzlei noch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft etwas zu tun haben.
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: www.ukash.com/deNachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: www.paysafecard.com/deGeben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner
Das Fehlen des Namens ist in den meisten Fällen ein erster guter Hinweis darauf, dass etwas mit der Nachricht nicht stimmen könnte. Wer auf diesen Punkt achtet, der wird deutlich seltener den Neppern und Bauernfängern ins Netz gehen. Und wer solche Mails genauer liest, der wird in der Regel weitere Indikatoren dafür erkennen, dass etwas nicht ganz koscher ist. In der Regel muss man dafür nur den gesunden Menschenverstand einschalten. Und wer sich mit dem Internet ein bisschen besser auskennt, der wird sicher noch die eine oder andere Unsauberkeit erkennen. Z.B. gehört die IP-Adresse zu Unitymedia. Wer nicht bei diesem Dienst surft, der kann auch nicht für den Download verantwortlich gewesen sein.
Abgesehen davon ist das Prozedere mit der Zahlung und dem eher ungewöhnlichen Bezahldienst schon merkwürdig hoch drei. Spätestens hier sollte jeder Bürger stutzig werden, wo gibt es denn so etwas, dass man sich von einem Ermittlungsverfahren quasi freikaufen kann.