Fake: Ermittlungsverfahren gg. Sie / Rechtsanwalt Florian Giese
Ziemlich frech was da abgeht im Internet. Bekam heute mehrere Mails mit dem folgenden Wortlaut, welcher von einem Rechtsanwalt Florian Giese stammen sollte und etwas von einem Ermittlungsverfahren gg. mich faselte. Der Rechtsanwalt wurde leider genauso so Opfer eines Spammers wie wahrscheinlich viele Mail-Empfänger. Nur ist es für ihn noch viel ärgerlicher, er steht unter falschem Verdacht, er ist aber nicht Urheber dieser Spammails, sondern Opfer eines Identitätsklaus bzw -missbrauch.
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und
Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss
aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser
Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31
UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie
sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen
Werken dokumentiert worden.Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am
Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden
heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen
Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlenGenau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes
Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen
offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den
Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum
22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste
Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an
folgende E-Mailadresse videorama@rechtsanwalt-giese.info* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/deGeben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten
Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges
Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen
wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
Man darf diesen Mist ruhig ignorieren. Alleine die Tatsache, dass in der Mail nicht der Name des Empfängers genannt wird, ist ein erstes Indiz für fehlende Seriosität. Und außerdem dürfte es ohne Einleitung eines Strafverfahrens kaum möglich sein, nur über die IP an den Namen des Benutzers zu kommen. Und wie sonst soll so etwas abgelaufen sein? Alles nur ein großer Bluff!